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Die Jagd auf Falschparker ist auch für Private möglich

Anzeigenhauptmann Niclas M. (18) macht in Deutschland Schlagzeilen. In Österreich gibt es aber durchaus Grenzen, wenn man gegen Verkehrssünder vorgehen will.

Falschparker geraten zunehmend ins Visier von Privatpersonen.
Falschparker geraten zunehmend ins Visier von Privatpersonen.

In Deutschland ist es ein Phänomen, das in letzter Zeit permanent gewachsen ist: Privatpersonen zeigen vermehrt Falschparker bei der Polizei an. Einer der dies systematisch macht ist etwa Falko Görres in Frankfurt. Immer, wenn er sich über Autos ärgert, die rechtswidrig abgestellt sind, greift er zum Handy, fotografiert das Auto, erstellt ein E-Mail und sendet es an die Polizei. Hauptsächlich hat er Fahrzeuge im Visier, die unerlaubt auf Fahrradstreifen stehen. Fast täglich schickt Görres solche Benachrichtigungen. Im Monat dürften es um die 70 sein, sagt er. Sein Motiv: Er möchte, dass er selbst und andere sicher mit dem Rad unterwegs sein können. Dies sei nicht möglich, wenn Radwege blockiert seien, sagt der 42-Jährige.

Sich quasi als privater Wachdienst zu engagieren steht auch in Österreich jedem offen, sagt der ÖAMTC-Jurist Matthias Nagler. Wer einen Falschparker anzeigen will, der kann dies uneingeschränkt machen. Wird dann noch ein Foto als Beweis gemacht, dann hat der Parksünder eigentlich kaum eine Möglichkeit, einer Strafe zu entgehen.

Wobei solche Anzeigen nicht nur im Verkehrsbereich möglich sind, sondern generell bei allen Verwaltungs- und Strafdelikten, sagt der Jurist. Und: Die Polizei sei verpflichtet, einer solchen Anzeige nachzugehen. Etwas dagegen zu unternehmen sei schwierig. Wenn man glaube, dass die Beweislage schlecht sei, dann sei es möglicherweise sinnvoll, gegen die Strafe beim Landesverwaltungsgericht zu berufen, erklärt Nagler.

Allerdings gibt es auch Grenzen für die privaten Jäger von Verkehrssündern: Wer sich etwa mit einer privaten Radaranlage auf die Jagd nach Schnellfahrern begibt, kommt mit dem Datenschutz in Konflikt. Videos zu machen sei verboten, ebenso eine systematische Überwachung von öffentlichen Verkehrsflächen. Und auch, wer den Anschein erweckt, dass er als Amtsperson handelt, kann wegen Amtsanmaßung mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sich also eine Uniform zuzulegen, die der eines Polizisten oder eines Wachdienstmitarbeiters ähnelt, ist verboten.

Gehe es um Verkehrsdelikte, dann könnten die überall dort zur Anzeige gebracht werden, wo die Straßenverkehrsordnung gelte, sagt der Jurist. Also ebenfalls auf Grundstücken, die eigentlich privat sind. Wer etwa auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums sein Auto regelwidrig abgestellt hat, ist vor Anzeigen nicht geschützt. Dazu kommt noch, dass auch der Eigentümer zusätzlich aktiv werden kann: Allerdings müsste er dafür eine Besitzstörungsklage einbringen, etwa wenn eine Einfahrt verparkt oder ein privater Parkplatz verstellt wird.

Welches Ausmaß dieses Phänomen bereits angenommen hat, zeigt der Fall des sogenannten Anzeigenhauptmannes Niclas M. (18) in der deutschen Stadt Gräfenhainichen (ca. 7000 Einwohner) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Allein im vergangenen Jahr hat er mehr als 4000 Falschparker angezeigt. Die Diskussion rund um den jungen Mann hat jedenfalls dazu geführt, dass in Deutschland auch andere Personen nun vermehrt Falschparker bei der Polizei melden. Ein Beispiel gibt es aus Erfurt: Dort haben sich die Privatanzeigen zuletzt verdreifacht.

KOMMENTARE (1)

Michael Selner

Wäre interessant zu erfahren, wie so eine Anzeige in der Praxis zu machen wäre, mein persönliche Erfahrung ist, dass mein lokales Wachzimmer in diesen Dingen mehr als unkooperativ ist.
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